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Termin Aufnahme Schiessbetrieb noch offen

Berger Thomas 14.05.2020

Der Schiessbetrieb ist mit Auflagen seit 11.5.2020 grundsätzlich möglich. Die SGF ist leider nicht in der Lage die Auflagen zu erfüllen. Der Vorstand hat am 14.5.2020 beschlossen, den Entscheid des Bundesrats von Ende Mai abzuwarten. Falls ein Schiessbetrieb ohne Auflagen möglich sein wird, startet der Schiessbetrieb der SGF am 11. Juni 2020. Sollten die Auflagen weiter bestehen, wird der Schiessbeginn nach der Sommerpause geplant. Den Entscheid gibt der Vorstand Anfang Juni 2020 bekannt.